Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen, denen es bislang nicht möglich war, den Hauptschul-, Werkrealschul- oder den
Realschulabschluss zu erwerben.
Die Anmeldefrist ist bei allen Schulfremdenprüfungen der 1. März des Prüfungsjahres.
Schulfremdenprüfung Hauptschule
Die Schulfremdenprüfung Hauptschule ermöglicht dem Teilnehmer den Erwerb des Hauptschulabschlusses.
Weitergehende Informationen und die Anmeldeformulare finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums:
Informationen des
Kultusministeriums zur Schulfremdenprüfung Hauptschule
Schulfremdenprüfung Werkrealschule
Die Schulfremdenprüfung Werkrealschule ermöglicht dem Teilnehmer den Erwerb des Werkrealschulabschlusses.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums:
Informationen des
Kultusministeriums zur Schulfremdenprüfung Werkrealschule
Schulfremdenprüfung Realschule
Die Schulfremdenprüfung Realschule ermöglicht dem Teilnehmer den Erwerb des Realschulabschlusses.
Weitergehende Informationen und die Anmeldeformulare finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums:
Informationen des
Kultusministeriums zur Schulfremdenprüfung Realschule