Schulfremdenprüfungen

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Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen, denen es bislang nicht möglich war, den Hauptschul-, Werkrealschul- oder den Realschulabschluss zu erwerben.
Die Anmeldefrist ist bei allen Schulfremdenprüfungen der 1. März des Prüfungsjahres.

Schulfremdenprüfung Hauptschule

Die Schulfremdenprüfung Hauptschule ermöglicht dem Teilnehmer den Erwerb des Hauptschulabschlusses.
Weitergehende Informationen  und die Anmeldeformulare finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums:
Informationen des Kultusministeriums zur Schulfremdenprüfung Hauptschule

Schulfremdenprüfung Werkrealschule

Die Schulfremdenprüfung Werkrealschule ermöglicht dem Teilnehmer den Erwerb des Werkrealschulabschlusses.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums:
Informationen des Kultusministeriums zur Schulfremdenprüfung Werkrealschule

Schulfremdenprüfung Realschule

Die Schulfremdenprüfung Realschule ermöglicht dem Teilnehmer den Erwerb des Realschulabschlusses.
Weitergehende Informationen und die Anmeldeformulare finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums:
Informationen des Kultusministeriums zur Schulfremdenprüfung Realschule