Eltern haben laut Landesverfassung das natürliche Recht, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen. Die Schule wiederum hat einen staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag für ihre Schülerinnen und Schüler. Dieser gemeinsame Auftrag für Kinder und Jugendliche kann nur gemeinsam erfüllt werden im Sinne einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft. Daher gibt es in Baden-Württemberg verschiedene Ebenen der Mitwirkung von Eltern in der Schule, wie z.B. Klassenpflegschaft, Schulkonferenz, Gesamtelternbeirat, etc. Das Staatliche Schulamt unterstützt Schulen und Eltern bei ihren Anliegen und bei ihrem Auftrag.
Infodienst Kita & Co.:
Ministerium für Kultus Baden-Württemberg
ATT für Eltern:
Ministerium für Kultus Baden-Württemberg