Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen, denen es bislang nicht möglich war, den Hauptschul-, Werkrealschul- oder den
Realschulabschluss zu erwerben.
Die Anmeldefrist ist bei allen Schulfremdenprüfungen der 1. März des Prüfungsjahres.
Schulfremdenprüfung Hauptschule
Die Schulfremdenprüfung Hauptschule ermöglicht dem Teilnehmer den Erwerb des Hauptschulabschlusses.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums:
Informationen des Kultusministeriums zur
Schulfremdenprüfung Hauptschule
Anmeldeformulare:
Formblatt
1 Personalbogen
Formblatt
2 Antrag auf Zulassung
Formblatt
3 Unterlagen für die Zulassung
Formblatt
3a Bescheinigung (nur für Schüler des Gymnasiums)
Formblatt
4 Erstmalige Themeneingabe Präsentationsprüfung
Formblatt
5 Wiederholte Themeneingabe Präsentationsprüfung (nur im Ablehnungsfall)
Formblatt
6 Hausarbeit Präsentationsprüfung
Formblatt
7 Eigenständigkeitserklärung Hausarbeit
Informationsblatt
Präsentationsprüfung
Schulfremdenprüfung Werkrealschule
Die Schulfremdenprüfung Werkrealschule ermöglicht dem Teilnehmer den Erwerb des Werkrealschulabschlusses.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums:
Informationen des Kultusministeriums zur
Schulfremdenprüfung Werkrealschule
Schulfremdenprüfung Realschule
Die Schulfremdenprüfung Realschule ermöglicht dem Teilnehmer den Erwerb des Realschulabschlusses.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums:
Informationen des Kultusministeriums zur
Schulfremdenprüfung Realschule
Anmeldeformular
Schulfremdenprüfung Realschule