Autismus zählt zu den ‚tiefgreifenden Entwicklungsstörungen‘, d.h. sie setzt bereits im frühen
Kindesalter ein und wirkt sich nachhaltig auf alle Entwicklungsbereiche aus. Dennoch finden sich Kinder und Jugendliche mit
Autismus-Syndrom auch an Regeleinrichtungen (Kindergärten und Schulen). Durch eine verbesserte Diagnosestellung wurde dies in
den letzten Jahren deutlich.
Autismus sagt zunächst einmal nichts über die kognitive Leistungsfähigkeit der betroffenen Kinder. Die Bandbreite geht von
‚geistiger Behinderung‘ bis zur ‚Hochbegabung‘. Autistische Kinder an Regelschulen zeigen meist ein
durchschnittliches bis überdurchschnittliches Intelligenzniveau. Häufig ist das jedoch überlagert durch Wahrnehmungs-,
Verhaltens-, und Kommunikationsprobleme, die autistische Menschen haben.
Das Erscheinungsbild dieser Kinder ist ebenfalls sehr individuell und die Bandbreite geht von ‚verhält sich etwas
sonderbar‘ bis hin zu intensiven Ausprägungsformen, die alle Beteiligten vor große Probleme stellen.
Gemäß unserem Schulgesetz sollen auch Schülerinnen und Schüler mit Autismus die Schule besuchen können, deren
Bildungsgang ihrem Leistungsvermögen entspricht. Dazu sind aber in vielen Fällen individuelle Hilfestellungen notwendig.
Die Autismusbeauftragten der Landkreise sind Ansprechpartner für
- Kinder und Jugendliche mit Autismus
- deren Eltern
- Kindergärten und Schulen, die ein Kind mit Autismus aufgenommen haben bzw. aufnehmen werden
- Kindergärten und Schulen, die vermuten, dass sie ein Kind mit Autismus in einer Gruppe/Klasse haben
Die Autismusbeauftragten informieren über
- mögliche Erscheinungsformen des Autismussyndroms
- Möglichkeiten diagnostischer Abklärung
- Fördermöglichkeiten in Kindergarten und Schule
- individuell angepasste Lernformen, Kommunikationsformen und Hilfsmittel
- außerschulische Hilfsangebote
Die Autismusbeauftragten beraten
- Eltern, Schulen und Schulverwaltung in der Frage nach dem geeigneten Förderort und der Ausgestaltung der notwendigen Rahmenbedingungen
- in schulrechtlichen Fragen (z.B. Leistungsbewertung, Befreiung von einzelnen Fächern)
- Erzieher/innen und Lehrkräfte bei methodischen und didaktischen Fragestellungen
- bei Verhaltensproblemen der Kinder und Jugendlichen
- Eltern und Lehrkräfte zu außerschulischen (z.B. therapeutischen) und sozialrechtlichen Hilfen (z.B. Schulbegleitung)
Autismusbeauftragte für den Landkreis Schwäbisch Hall
Meryem Erkisa-Klittich
Realschullehrerin, Realschule am Karlsberg
Erkisa-Klittich@realschuleamkarlsberg.de
Autismusbeauftragte für den Main-Tauber-Kreis
Ann-Katrin Gans
OStRin, Gemeinschaftsschule Lauda-Königshofen
Ann-Katrin.Gans@bw.schule
Andrea Daßing
Realschullehrerin, Bildungszentrum Niederstetten
a.dassing@bzn.tbb.schule-bw.de
Autismusbeauftragte für den Hohenlohekreis
N.N.
Autismusbeauftragte Gymnasien
Elke Kühnle-Xemaire
StDin, Gymnasium bei St. Michael, Schwäbisch Hall
elke.kuehnle-xemaire@gsm-sha.de
Autismusbeauftragter Berufliche Schulen
Günter Straub
Gewerbliche Schule Künzelsau
guenter.straub2@ssa-kuen.kv.bwl.de
Ansprechpartner im SSA Künzelsau
Mirjam Wülk, Schulrätin
Mirjam.Wuelk@ssa-kuen.kv.bwl.de
Antje Rother, Schulrätin
Antje.Rother@ssa-kuen.kv.bwl.de
Empfehlenswerte Links zum Thema Autismus
Flyer Autismus des Staatlichen Schulamtes Künzelsau
Handreichung zur schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen
http://www.schule-bw.de/schularten/sonderschulen/autismus
Asperger-Autisten verstehen lernen - Handreichung (nicht nur) für Pädagoginnen und Pädagogen
http://www.autismus-mfr.de/infomaterial-broschueren/