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Sonderpädagogische Bildungsangebote

Inklusive  Bildungsangebote

Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete im März 2009 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Mit diesem Schritt verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland, allen Menschen mit Behinderungen, Benachteiligungen, Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen die lebenslange Teilhabe in allen Bereichen des täglichen Lebens zu ermöglichen.
Im Artikel 24 anerkennt die Bundesrepublik Deutschland die Pflicht, ein inklusives Schulsystem vorzuhalten.
Seit dem 01.08.2015 hat das Bundesland Baden-Württemberg ein neues Schulgesetz, welches den rechtlichen Rahmen für die inklusiven Bildungsangebote vorgibt.
Somit ist die schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung generell Aufgabe aller Schulen.

Schulgesetzlicher Rahmen(§3 Abs. 3 Satz 2 SchG)

In den Schulen wird allen Schülerinnen und Schülern ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang zu Bildung und Erziehung ermöglicht. Schüler mit und ohne Behinderung werden gemeinsam erzogen und unterrichtet (inklusive Bildung).

Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, deren Erziehungsberechtigten nach einer umfassenden Beratung durch die Schulaufsichtsbehörde ein inklusives Bildungsangebot wünschen.

Verfahren

Grundsätzlich muss die Frage eines bestmöglichen schulischen Bildungsangebotes für jeden einzelnen Schüler geklärt werden.
Auf Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens wird vom zuständigen Schulrat ein sonderpädagogischer Bildungsanspruch festgestellt.
Die Schulaufsichtsbehörde legt fest, welche allgemeine Schule der Schüler in Zukunft inklusiv besuchen wird. Dies geschieht im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten, den betroffenen Schulen und den Leistungs- und Kostenträgern in einer Bildungswegekonferenz.
Wird der Schüler zieldifferent unterrichtet, ist das Angebot gruppenbezogen. Der Unterricht erfolgt dann nach dem Bildungsplan des Förderschwerpunkts.
Nach einer gewissen Zeit sollte überprüft werden, ob Bildungsanspruch und Lernort im Sinne des Schülers noch zutreffen.

Anträge/Formulare:

Antrag zur Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot und Einwilligung in die Datenverarbeitung/Entbindung der Schweigepflicht
Antrag zur Fortsetzung eines sonderpädagogischen Bildungsangebotes
Bericht zur individuellen Entwicklung bei Ablauf des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

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