Erziehung, Bildung und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches
Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot ist Aufgabe aller Schularten. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
unterstützen die allgemeinen Schulen hier bedarfsgerecht.
Der Zugang zu sonderpädagogischen Bildungsangeboten ist ein gestuftes Verfahren. Voraussetzung hierfür ist, dass die
Fördermöglichkeiten im Rahmen des besonderen Förderbedarfs an der allgemeinen Schule ausgeschöpft sind. Besteht bei
einer Schülerin/einem Schüler ein sonderpädagogischer Beratungs- und Unterstützungsbedarf wird die allgemeine Schule
vom Sonderpädagogischen Dienst unterstützt. Wird bei einer Schülerin/einem Schüler ein sonderpädagogischer
Bildungsanspruch festgestellt, haben die Eltern ein Wahlrecht zwischen folgenden Möglichkeiten:
- Der sonderpädagogische Bildungsanspruch wird in einem inklusiven Bildungsangebot eingelöst. Dann liegt die Verantwortung bei der allgemeinen Schule. Sie wird vom sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum unterstützt.
- Der sonderpädagogische Bildungsanspruch wird in einer kooperativen Organisationsform eingelöst. Dann tragen allgemeine Schule und Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum gemeinsam die Verantwortung.
- Der sonderpädagogische Bildungsanspruch wird im Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum eingelöst. Dann liegt dort die volle Verantwortung.
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
Zielgruppe:
Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Bildungsanspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, deren Eltern
eine Beschulung in einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum wünschen.
Da Schülerinnen und Schüler ganz unterschiedliche Lernvoraussetzungen und Entwicklungsbedürfnisse haben, gibt es
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren für folgende Förderschwerpunkte:
- Lernen
- Geistige Entwicklung
- Hören
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Sehen
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- für Schüler in längerer Krankenhausbehandlung
Aufgaben der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren orientieren sich in ihrer Arbeit an eigenen Bildungsplänen. Je nach
Bildungsziel gelten die Vorgaben der Bildungspläne der allgemeinen Schulen. Die Sonderpädagogischen Bildungs- und
Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und Lernen bieten eigenständige Schulabschlüsse an.
Grundlage für den Unterricht am SBBZ ist eine individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung(ILEB) für den einzelnen
Schüler.
Das sonderpädagogische Bildungsangebot kann am SBBZ direkt oder in einer kooperativen Organisationsform (d.h. eine Klasse eines
sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums befindet sich an einer allgemeinen Schule und arbeitet dort eng mit einer Klasse
zusammen) eingelöst werden.
Verfahren
Grundsätzlich muss die Frage eines bestmöglichen schulischen Bildungsangebotes für jeden einzelnen Schüler geklärt werden. Auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens wird vom zuständigen Staatlichen Schulamt ein sonderpädagogischer Bildungsanspruch festgestellt. Die Eltern des Schülers entscheiden sich für eine Beschulung im Sonderpädagogischen Bildungszentrum oder für eine Beschulung in einer kooperativen Organisationsform. Nach einer gewissen Zeit sollte überprüft werden, ob Bildungsanspruch und Lernort im Sinne des Schülers noch zu treffen.
Ansprechpartner im Staatlichen Schulamt Künzelsau
Karin Endres
Karin.Endres@ssa-kuen.kv.bwl.de
Rita Schneiders
Rita.Schneiders@ssa-kuen.kv.bwl.de